Reaktion von Rewe auf meinen Beitrag / E-Mail vom 03. 08.

Heute erhielt ich von rewe.de eine E-Mail mit dem Betreff: 00915536: KD meldet sich erneut – Siehe Post: Anfrage ohne Bezug zu REWE Online

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Kundenvorgang: 00915536
Guten Tag Herr Peter,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bin erstaunt und verwundert, über Ihre Aussage. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die gesamte Kommunikation auf Ihrem Blog oder andernweitig zu veröffentlichen. Dies gilt auch für die Antworten, die Sie von uns erhalten.
Mit der Nennung der Namen unserer Mitarbeiter greifen Sie jedoch in den Schutz der Privatsphäre ein, die im Grundgesetz klar verankert ist. Wir haben Sie gebeten, die Namen der Mitarbeiter aus Ihrem Blog zu entfernen.
Als umsichtiger und rücksichtsvoller Blogger sollte Ihnen diese Tatsache alleine genügen, unserer Bitte nachzukommen.
Wir sind hier, um Ihnen und anderen Kunden zu helfen, allerdings muß ich an dieser Stelle erneut eindringlich darauf bestehen, dass Sie die Namen unserer Mitarbeiter von Ihrem Blog entfernen, bevor wir Ihre Interessen weiterhin vertreten.
Ich stehe Ihnen gerne für ein telefonsiches Gespräch zur Verfügung, bitte lassen Sie mich dazu eine für Sie passende Zeit und eine Telefonnummer wissen, unter der Sie erreichbar sind.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Ihr REWE Team

Matthes Mauer
Teamleiter

Darunter ist meine, hier schon veröffentliche, Antwort vom 03. 08. 17 als ursprüngliche Nachricht zitiert.

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Meine Antwort:

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Sehr geehrter Herr Mauer,
zu Ihrer E-Mail antworte ich Ihnen wie folgt:
1.1. Über welche Aussage von mir sind Sie erstaunt und verwundert? Bitte werden Sie konkret!
1.2. Sie gestatten mir die Veröffentlichung der Kommunikation mit Ihnen. Dazu gehören, meiner Meinung nach, auch die Namen der Mitarbeiter, wenn sie in der E-Mail enthalten sind.
2. Zur Nennung von Namen: Sie beziehen sich hier auf die Privatsphäre und deren Schutz im Grundgesetz. Die reine Nennung von Namen verstößt hiergegen nicht. Oder wollen Sie etwa auch behauten, dass eine Lokalzeitung die Namen von Personen, die ausgezeichnet wurden, weil sie zu wiederholten Mal Blut gespendet haben, nicht veröffentlichen darf?
3. Selbstverständlich bin ich ein umsichtiger und rücksichtsvoller Blogger, aus diesem Grunde habe ich die Veröffentlichung der Kommunikation auch vorher angekündigt und mich über die Nennung von Namen in Internet kundig gemacht, zum Beispiel hier: ‚http://www.frag-einen-anwalt.de/Namensnennung-im-Internet–f48515.html‘.
Im Übrigen hat mich Ihr Mitarbeiter nicht, wie Sie behaupten, gebeten, sondern mich pauschal aufgefordert, die Nennung von Namen zu unterlassen und zu löschen. Zitat aus der E-Mail Ihres Mitarbeiters: ‚ich fordere Sie auf, die Veröffentlichung von Namen zu unterlassen und unverzüglich zu löschen.‘ Des Weiteren fehlte der Beleg, dass Ihr Mitarbeiter berechtigt ist, für andere Personen Forderungen aufzustellen.
Zwischen einer Bitte und einer Aufforderung besteht wohl ein sehr großer Unterschied! Einer vernünftigen Bitte wäre ich selbstverständlich nachgekommen! In diesem Falle hätte den Namen dieses Mitarbeiters durch den Vermerk ersetzt: ‚Der Name des Mitarbeiters (1) wurde, auf seine Bitte hin, gelöscht.‘ Wobei ich dann für jeden Mitarbeiter eine andere Ziffer verwende.
4. Wenn Sie da sind, um Kunden zu helfen, sollten Sie dies endlich tun, anstatt irgendwelche Forderungen zu stellen, für die Sie keine Rechtsgrundlage nennen, der allgemeine Verweis auf das Grundgesetz ist die nämlich nicht! Aus diesem Grund werde ich vorläufig keinerlei Namensnennung unterlassen. Wenn Sie von mir fordern, dies zu unterlassen, so nennen Sie mir die eindeutige Rechtsgrundlage für diese Forderung.
5. Ich treffe keinerlei mündliche oder telefonische Vereinbarungen. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Telefonat.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Peter